Retrofit?

Retrofit?

Aus Kostengründen fällt die Entscheidung bei der Umrüstung von der herkömmlichen Leuchtstoffröhre auf die LED-Röhre häufig für die Retrofit-Lösung, bei der lediglich das Leuchtmittel und der Starter ersetzt werden müssen.
Das klingt erst mal gut. Jedoch sollten dabei einige Aspekte überlegt werden.

Die umzurüstende Leuchte hat meist schon viele Jahre ihren Dienst getan. Das Material war UV- und Wärmestrahlung ausgesetzt, wobei es häufig versprödete. Wir haben bei Umrüstungen erlebt, dass 20 % der alten Starter nicht entfernbar waren, ohne dass die Halterungen brachen.
Die einzig neue Komponente ist das Leuchtmittel.

Je nach Alter sind Leuchten für Leuchtstoffröhren mit konventionellen (KVG), verlustarmen (VVG) oder elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) ausgerüstet und setzen nur einen Teil des gelieferten Stromes in Leistung (Wirkleistung) um. Der Rest geht als Blindleistung zurück ins Stromnetz und ist unerwünscht, weil sie dieses durch Oberwellen zusätzlich belastet und zu Übertragungsverlusten führt. Die Summe aus Wirk- und Blindleistung ist die Scheinleistung. Die Höhe der Wirkleistung wird mit dem Leistungsfaktor angegeben.

Ab einer bestimmten Größe stellen Netzbetreiber die Blindleistung dem Stromkunden in Rechnung. Um Blindleistung zu vermeiden, werden Kompensationseinrichtungen installiert, die möglichst nah am Verbraucher angeordnet sein müssen. Bei Leuchten erfolgt die Kompensation durch einen Kondensator, dessen Kapazität sich nach dem Nennstrom der Lampe richtet.
Bei Tests, die wir durchgeführt haben, erhöhte sich der Leistungsfaktor einer Leuchte mit zwei Röhren a 58 Watt und einem VVG durch den Kondensator von 0,49 auf 0,73.

Für eine Retrofit-Lösung kommen ohne eine Umverdrahtung nur Leuchten mit KVG und VVG in Frage. Sind die aber mit einem Kompensationskondensator ausgerüstet, wird dieser durch den Ersatz der alten Röhren durch zwei LED-Röhren wirkungslos und der Leistungsfaktor sinkt wieder auf einen Wert von 0,49. Ohne Kondensator ergaben unsere Tests dann einen Leistungfaktor von 0,998, es wurde also fast keine Blindleistung mehr erzeugt.
Einen Leistungsverlust durch die nun zwar wirkungslosen aber in der Leuchte verbleibenden Vorschaltgeräte konnten wir nicht feststellen.

Der Ersatz herkömmlicher Röhren durch LED-Röhren ist also in Leuchten mit KVG, VVG und ohne Kompensationskondensator problemlos möglich, minimiert die Blindleistung und den Stromverbrauch.

Leuchten, die mit einem EVG oder einem Kompensationskondensator ausgestattet sind, müssen umverdrahtet werden. Das betrifft auch Rasterdeckenleuchten, in denen nur ein Vorschaltgerät für zwei oder drei Röhren eingesetzt ist.
Technisch ist das kein Problem. Aber behält das Gerät dann seine Zulassungen? Nach Einschätzung zweier Fachleute, die wir um ihre Meinung gebeten haben, müsste die Leuchte wegen des Umverdrahtens erneut nach VDE geprüft werden. Der Elektriker, welcher die Arbeit ausführt, wäre dann versicherungstechnisch der Hersteller der Leuchte.

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